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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

ör RundfunkSendungen, die in öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radioprogrammen ausgestrahlt werden, unterliegen der Kontrolle durch den Rundfunkrat bzw. den Fernsehrat der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt. In diesen Aufsichtsgremien sind Mitglieder verschiedener gesellschaftlich relevanter Gruppen vertreten die per Mehrheitsbeschluss über den jeweiligen Programmverstoß entscheiden.

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