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Informationspflicht

Der Veranstalter der Gewinnspielsendung oder des Gewinnspiels muss grundsätzlich durch die Moderatoren und durch deutlich lesbare Bildschirmeinblendungen  bzw. Textlaufbänder hinweisen auf:

  • die Kosten in Höhe von 0,50 € aus dem deutschen Festnetz sowie die Kosten für Anrufe aus dem Mobilfunknetz oder dem Ausland,
  • das Verbot der Teilnahme Minderjähriger bzw. Minderjähriger unter 14 Jahren,
  • die allgemeinen Teilnahmebedingungen und wo diese zu finden sind,
  • die Tatsache, dass nicht jeder Anruf der Telefonkosten verursacht auch in die Sendung durchgestellt wird,
  • die maximale Spieldauer,
  • die Einwahlchancen und mögliche Spielvarianten (nur bei Gewinnspielsendungen).

 

weitere Informationen: §§ 10 und 11 Gewinnspielsatzung

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