Informationspflicht
Der Veranstalter der Gewinnspielsendung oder des Gewinnspiels muss grundsätzlich durch die Moderatoren und durch deutlich lesbare Bildschirmeinblendungen bzw. Textlaufbänder hinweisen auf:
- die Kosten in Höhe von 0,50 € aus dem deutschen Festnetz sowie die Kosten für Anrufe aus dem Mobilfunknetz oder dem Ausland,
- das Verbot der Teilnahme Minderjähriger bzw. Minderjähriger unter 14 Jahren,
- die allgemeinen Teilnahmebedingungen und wo diese zu finden sind,
- die Tatsache, dass nicht jeder Anruf der Telefonkosten verursacht auch in die Sendung durchgestellt wird,
- die maximale Spieldauer,
- die Einwahlchancen und mögliche Spielvarianten (nur bei Gewinnspielsendungen).
weitere Informationen: §§ 10 und 11 Gewinnspielsatzung

