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Jugendschutz

  • Minderjährige dürfen an Gewinnspielsendungen (Call-in-Shows) nicht teilnehmen.
  • Minderjährige unter 14 Jahren dürfen auch an sonstigen Gewinnspielen nicht teilnehmen.
  • Call-in-Shows, die den Gewinn von Produkten und Waren versprechen, die vor allem für Minderjährige verlockend sind oder Gewinnfragen stellen, die vor allem Kinder und Jugendliche ansprechen,  sind unzulässig.

 

weitere Informationen: § 3 Gewinnspielsatzung 

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