Jugendschutz
- Minderjährige dürfen an Gewinnspielsendungen (Call-in-Shows) nicht teilnehmen.
- Minderjährige unter 14 Jahren dürfen auch an sonstigen Gewinnspielen nicht teilnehmen.
- Call-in-Shows, die den Gewinn von Produkten und Waren versprechen, die vor allem für Minderjährige verlockend sind oder Gewinnfragen stellen, die vor allem Kinder und Jugendliche ansprechen, sind unzulässig.
weitere Informationen: § 3 Gewinnspielsatzung

