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Schutz vor übermässiger Teilnahmen

Um die Teilnehmer an Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen vor unüberschaubaren  Telefonkosten zu schützen darf nicht

  • zur wiederholten Teilnahme aufgefordert werden,
  • zwischen Anrufkosten und Gewinnsumme verglichen werden,
  • auf höhere Gewinnchancen durch mehrfache Anrufe hingewiesen werden,
  • der Gewinn als Lösung für private Notsituationen angepriesen werden,
  • durch Vergünstigungen ein Anreiz für wiederholte Anrufe geschaffen werden.

 

weitere Informationen: § 8 Gewinnspielsatzung

Flimmo

Jugendschutznet

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