Benutzerspezifische Werkzeuge

Bedingt zulässige Angebote

Pornografische sowie bestimmte indizierte und offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte dürfen lediglich  im Internet und auch nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben.

Zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen werden so genannte Alters­verifikations­systeme (AV-Systeme) bzw. Altersprüfsysteme eingesetzt.

weitere Informationen: § 4 Abs. 2 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Flimmo

Jugendschutznet

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