Bedingt zulässige Angebote
Pornografische sowie bestimmte indizierte und offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte dürfen lediglich im Internet und auch nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben.
Zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen werden so genannte Altersverifikationssysteme (AV-Systeme) bzw. Altersprüfsysteme eingesetzt.
weitere Informationen: § 4 Abs. 2 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

