Achtung und Schutz der Menschenwürde
Die Achtung der Menschenwürde ist das höchste Gut unserer Verfassung. Nach Artikel 1 unseres Grundgesetzes ist sie unantastbar. Eine Verletzung ist daher in jedem Fall unzulässig.
Darstellungen, die die Menschenwürde verletzen, dürfen weder im Rundfunk noch im Internet verbreitet werden.
Darunter fallen insbesondere Darstellungen, die zeigen wie reale Menschen Opfer von Gewalt werden oder schwerem Leid ausgesetzt sind. Auch dürfen Bilder von Sterbenden grundsätzlich nicht ausgestrahlt werden.
Davon abzugrenzen sind Berichterstattungen in Nachrichtensendungen. Dort besteht ein allgemeines Interesse, das Leid von Menschen angemessen zu zeigen. Entscheidend ist hier wie die Betroffenen in Bild und Ton dargestellt werden.
Auch fiktive Darstellungen von Gewalttätigkeiten gegen Menschen in Spielfilmen und Serien dürfen in ihrer Darstellung die Menschenwürde nicht verletzen.
weitere Informationen: §§ 3 und 41 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag sowie § 4 Abs. 1 und § 8 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

