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Dauerwerbesendung

Dauerwerbesendungen sind Sendungen mit einer Länge von mindestens 90 Sekunden, in denen Werbung redaktionell gestaltet ist und deren wesentlicher Bestandteil das Bewerben von Produkten ist.

Da solche Sendungen teilweise kaum von anderen Programminhalten zu unterscheiden sind, müssen sie nicht nur unmittelbar vor Beginn als „Dauerwerbesendung“ angekündigt , sondern auch während des gesamten Verlaufs mit dem Schriftzug „Werbesendung“ oder „Dauerwerbesendung“ gekennzeichnet werden.

 

weitere Informationen: § 7 Abs. 5 Rundfunkstaatsvertrag sowie Ziffer 3 Abs. 3 Werberichtlinien

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