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Sponsoring

Unter Sponsoring versteht man die direkte oder indirekte Finanzierung einer Sendung z.B. durch eine Firma, um den Namen, die Marke das Erscheinungsbild, die Tätigkeit oder die Leistung dieser Firma zu fördern.

Bei gesponserten Sendungen muss zu Beginn und am Ende auf die Finanzierung durch den Sponsor hingewiesen werden. Dieser Hinweis darf keine zusätzlichen werblichen Anpreisungen z.B. zu einem Produkt oder der Marke des Sponsors enthalten. Üblicherweise wird mit folgender Formulierung auf Sponsoring hingewiesen: „ Diese Sendung (Name der Sendung) wird Ihnen präsentiert von (Name des Sponsors)“. In der Sendung selbst dürfen keine Produkte oder Dienstleistungen des Sponsors herausgestellt werden. Außerdem muss die redaktionelle Unabhängigkeit des Fernseh- oder Radiosenders gewahrt bleiben, d.h. der Sponsor darf keinen Einfluss auf Inhalt und Programmplatz der gesponserten Sendung haben.

Nachrichten oder Sendungen zum politischen Zeitgeschehen dürfen gar nicht gesponsert werden.

Hersteller von Zigaretten und anderen Tabakerzeugnissen dürfen nicht als Sponsor auftreten.

Pharmaunternehmen und Unternehmen, die medizinische Behandlungen anbieten, dürfen für ihren Namen oder ihr Image sponsern, nicht aber für ärztlich verordnete Arzneimittel und Behandlungen.

weitere Informationen: §§ 2 Abs. 2  Ziffer 7; 8 Rundfunkstaatsvertrag sowie Ziffer 12 Werberichtlinien

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