Werbung
Wer den Fernseher und das Radio einschaltet oder im Internet unterwegs ist, wird neben dem eigentlichen Programm bzw. den gesuchten Inhalten unweigerlich mit Werbung konfrontiert. Werbeeinnahmen sind für die privaten Fernseh- oder Radiosender die Hauptfinanzierungsquelle und auch viele Internetseiten finanzieren sich überwiegend durch Werbung. Aber auch hier gibt es Regeln, die beachtet werden müssen.
Die wichtigste Regel ist dabei die Trennung von Werbung und Programm bzw. im Internet die Trennung der Werbung von den übrigen Inhalten (§§ 7 Abs. 3, 58 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag sowie Ziffer 6 Werberichtlinien) . Zuschauer, Zuhörer und Internetnutzer müssen immer erkennen können, ob es sich um Werbung oder um anderen Inhalte wie z.B. eine Nachrichtensendung oder einen Film handelt.
Um möglichst viel Aufmerksamkeit für die Haupteinnahmequelle Werbung zu bekommen, haben sich verschiedene Arten von Werbung entwickelt.
Spotwerbung |
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Split-Screen-Werbung |
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Werbung kann auch zeitgleich mit anderen Inhalten gezeigt werden, sich also den Bildschirm mit den anderen Inhalten teilen. In diesem Fall muss der Werbeteil aber deutlich als solcher gekennzeichnet werden und in einem deutlich abgetrennten Teil des Bildschirms gezeigt werden. |
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Sponsoring |
Dauerwerbesendung |
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Dauerwerbesendungen sind Sendungen mit einer Länge von mindestens 90 Sekunden, in denen Werbung redaktionell gestaltet ist und deren wesentlicher Bestandteil das Bewerben von Produkten ist. |
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Teleshopping, Teleshopping-Fenster |
Eigenwerbekanäle |
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Virtuelle Werbung
Virtuelle Werbung nennt man Werbung, die mittels digitaler Technik nur für den Zuschauer auf dem Bildschirm sichtbar ist. In der Regel werden Logos von Firmen eingefügt.

