Werbeverbote
Neben dem obersten Werbegebot der Trennung von Werbung und Programm gibt es noch weitere Regeln, die für alle Werbeformen gelten. Hier die wichtigsten:
Verbot der Schleichwerbung |
Verbot der Programmbeeinflussung |
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Schleichwerbung ist eine Form der getarnten Werbung mit dem Zweck, Werbebotschaften zu vermitteln, deren werblicher Charakter vom Zuschauer oder Leser entweder nicht auf Anhieb oder überhaupt nicht als solche zu erkennen ist. |
Zur Sicherung der Unabhängigkeit der Programmgestaltung darf der Rundfunksender den Werbetreibenden keinen Einfluss auf die Programmgestaltung einräumen. |
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Kinder und Jugendschutz |
Verbot politischer, weltanschaulicher und religiöser Werbung |
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| Auch die Werbung muss sich an spezielle Kinder – und Jugendschutzbestimmungen halten. Werbung darf Kindern weder körperlichen noch seelischen Schaden zufügen. |
Werbung politischer, weltanschaulicher und religiöser Art ist verboten. Im Rundfunk soll über gesellschaftliche Kräfte lediglich berichtet werden. |
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Verbot der Irreführung |
Verbot der Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltgefährdung |
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Werbung und Teleshopping dürfen nicht irreführen. |
Werbung darf nicht Verhaltensweisen fördern, die die Gesundheit oder Sicherheit des Zuschauers sowie den Schutz der Umwelt gefährden. |
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