Verbot der Schleichwerbung
Schleichwerbung ist eine Form der getarnten Werbung mit dem Zweck, Werbebotschaften zu vermitteln, deren werblicher Charakter vom Zuschauer oder Leser entweder nicht auf Anhieb oder überhaupt nicht als solche zu erkennen ist.
Allerdings lässt es sich aus programmlich-dramaturgischen Gründen oder zur Wahrnehmung von Informationspflichten natürlich nicht vermeiden Produkte oder Marken in Fernsehsendungen zu zeigen. Es handelt sich in diesen Fällen nur dann um Schleichwerbung, wenn ein Produkt zielgerichtet und absichtlich zu Werbezwecken präsentiert wird.
weitere Informationen: §§ 2 Ziffer 6; 7 Abs. 6 Rundfunkstaatsvertrag sowie Ziffer 9 Werberichtlinien

