Verbot der Gesundheits-, SIcherheits und Umweltgefährdung
Werbung darf nicht Verhaltensweisen fördern, die die Gesundheit oder Sicherheit des Zuschauers sowie den Schutz der Umwelt gefährden. Sie darf auch nicht den Verbraucherschutzinteresen schaden.
weitere Informationen: § 7 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag sowie Ziffer 3 Werberichtlinien

