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Verbot der Gesundheits-, SIcherheits und Umweltgefährdung

Werbung darf nicht Verhaltensweisen fördern, die die Gesundheit oder Sicherheit des Zuschauers sowie den Schutz der Umwelt gefährden. Sie darf auch nicht den Verbraucherschutzinteresen schaden.

weitere Informationen: § 7 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag sowie Ziffer 3 Werberichtlinien

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