Ausstrahlung und zeitliche Begrenzung
Werbung darf im Rundfunk nur einen bestimmten Prozentsatz des täglichen Programms oder einer Sendestunde einnehmen.
Grundsätzlich müssen im Fernsehen mindestens 20 Minuten Abstand zwischen den einzelnen Werbeunterbrechungen liegen (Ausnahme: Sendungen mit vorgesehenen Pausen, z.B. Tennisspiel). Die stündliche Höchstdauer von Werbung beträgt maximal 12 Minuten.
Übertragungen von Gottesdiensten sowie Sendungen für Kinder dürfen nicht durch Werbung unterbrochen werden.
Auch Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen, Dokumentarsendungen und Sendungen religiösen Inhalts, die eine programmierte Sendezeit von weniger als 30 Minuten haben, dürfen nicht durch Werbung unterbrochen werden. Beträgt die Sendezeit mehr als 30 Minuten darf eine Werbeunterbrechung alle 45 Minuten erfolgen.
Kino- und Fernsehfilme dürfen alle 45 Minuten durch Werbung unterbrochen werden.
weitere Informationen: §§ 44, 45 Rundfunkstaatsvertrag sowie Ziffern 13, 14 Werberichtlinien

