ZAK-Pressemitteilung 23/2011 (korrigierte Fassung): Fußball Europa League Finale: ZAK beanstandet unzulässige Produktplatzierung bei Sat.1
22.11.2011
Produkte, die in unterhaltenden Sendungen platziert werden, dürfen nicht zu stark heraus gestellt sein. Einen Verstoß gegen diese Vorschrift im Programm von Sat.1 hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) heute in ihrer Sitzung in Stuttgart beanstandet.
Im Rahmen der Übertragung des UEFA Europa League Finales am 18. Mai in der Sat.1-Fußballsendung „ran“ gab es zwei Live-Schaltungen in ein so genanntes „Hasseröder Männercamp“. Dort wurde das Spiel offensichtlich bei einer Grillparty verfolgt. Im Gespräch zwischen dem Moderator der Sendung, Oliver Welke, und dem Fußballexperten Rainer Calmund im „Männercamp“ wurde die Biermarke „Hasseröder“ wiederholt und lobend erwähnt. Darüber hinaus war das Markenlogo mehrfach im Studio und im „Männercamp“ auf der Bierflasche sowie auf etlichen weiteren Gegenständen deutlich zu erkennen. Der Schriftzug „unterstützt durch Produktplatzierung“ wurde jeweils eingeblendet.
Die ZAK stellt fest, dass diese Form der Produktpräsentation zu auffällig war. Die platzierte Marke war nicht in die Handlung eingebunden, und es gab keine dramaturgische Rechtfertigung für die häufige Erwähnung des Produkts. Damit waren die Voraussetzungen für eine zulässige Produktplatzierung nicht erfüllt.
Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die ZAK ist abschließend zuständig für die Zulassung und Kontrolle bundesweiter Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Plattformregulierung sowie der Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Mitglieder der ZAK sind die gesetzlichen Vertreter (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten.
Vorsitz: Thomas Fuchs (Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein)
Beauftragter Programm und Werbung: Thomas Langheinrich (Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg)
Beauftragter Plattformregulierung und Digitaler Zugang: Dr. Hans Hege (Medienanstalt Berlin-Brandenburg)

